Ich bin beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsverband als Wahlpsychologin gelistet.
Für die klinisch-psychologische Diagnostik kann bei der jeweiligen Krankenkasse eine anteilsmäßige Kostenrückerstattung beantragt werden.
Sie können Ihre Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, die einen Teil der Kosten – der abhängig von der jeweiligen Krankenkasse variiert rückerstattet.
Dazu ist eine chefärztlich genehmigte Überweisung eines Arztes notwendig.
